Bauphase

In der Bauphase kommt es neben der fachgerechten Installation der PV-Anlage entscheidend darauf an, dass die Anlage so schnell wie möglich in Betrieb genommen wird. Je nach Planung möchte der Anlagenbetreiber den Strom selbst nutzen, verkaufen oder Überschüsse einspeisen. In dieser Phase erhalten Sie daher gern von mir anwaltliche Unterstützung bei allen Verzögerungen und Problemen bei der Installation und beim Netzanschluss.

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Netzanschluss

Aufgrund der steigenden Anzahl an zugebauten PV-Anlagen kommt es gerade im ländlichen Raum vermehrt zu großen Verzögerungen beim Netzanschluss. Das liegt häufig am mangelhaften Netzausbau oder an der Überlastung des Personals der örtlichen Netzbetreiber. In beiden Fällen muss der Anlagenbetreiber die Verzögerung und die damit verbundenen Schäden nicht einfach hinnehmen.

Ich berate Sie bei Verzögerungen des Netzanschlusses gern und vertrete Sie beider Durchsetzung Ihrer Rechte.

Verzögerung der Installation

Die Installation der PV-Anlage kann sich aus verschiedenen Gründen verzögern. Eine Verzögerung ist für den Bauherren in jedem Fall ungünstig, da Kosten entstehen, ohne dass die geplanten Strommengen produziert werden. Im schlechtesten Fall werden sogar Stichtage für die Einspeisevergütung verpasst, so dass der während der Betriebsphase erzeugte Strom schlechter vergütet wird. Es besteht daher ein großes Interesse dran, dass die PV-Anlage so schnell wie möglich installiert und in Betrieb genommen wird und entstandene Schäden aus eventuellen Verzögerungen ausgeglichen werden.

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Installationsfehler

Wenn sich Installationsfehler bereits während der Bauphase zeigen, geht es darum diese so schnell wie möglich zu beheben. Dazu muss zunächst geklärt werden, wer für die Behebung verantwortlich ist und anschließend muss der Verantwortliche seiner Verpflichtung nachkommen. Bereits diese beiden Schritte können im Einzelfall zu erheblichen Problemen führen und die Inbetriebnahme verzögern.

Bereits bei der Klärung der Verantwortlichkeit kann eine anwaltliche Beratung erforderlich sein. Bei Verantwortlichen, die ihren Pflichten nicht nachkommen, ist eine anwaltliche Beratung häufig unerlässlich.

Sachmängel

Treten noch während der Bauphase Sachmängel auf, gilt es diese so schnell wie möglich zu beseitigen, damit die pünktliche Inbetriebsetzung nicht gefährdet wird. Dazu muss zunächst geklärt werden, wer für die Beseitigung des Sachmangels verantwortlich ist, und in einem zweiten Schritt muss der Verantwortliche den Sachmangel so schnell wie möglich beseitigen. Diese beiden Schritte können im Einzelfall zu erheblichen Problemen führen und die Inbetriebsetzung der PV-Anlage verzögern.

Bereits bei der Klärung der Verantwortlichkeit kann eine anwaltliche Beratung erforderlich sein. Bei Verantwortlichen, die ihren Pflichten nicht nachkommen, ist eine anwaltliche Beratung häufig unerlässlich.

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Vertragskontrolle

Wenn es in der Bauphase zu Problemen kommt, sind im besten Fall alle Umstände bereits in der Planungsphase vertraglich geregelt worden. Sollte allerdings Unklarheiten bezüglich der vertraglichen Regelungen bestehen, ist eine anwaltliche Beratung in den meisten Fällen zu empfehlen.

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