Betriebsphase
In der Betriebsphase ist das Ziel, dass die PV-Anlage während des geplanten Zeitraums wartungsarm funktioniert und die erwarteten Strommengen erzeugt. Daneben ist bei Voll- und Überschusseinspeisungsanlagen ebenso wichtig, dass der erzeugte Strom pünktlich und vollständig vergütet wird. In dieser Phase unterstütze ich Sie bei technischen Problemen und Schäden, sowie bei Problemen bei der Jahresabrechnung und mit der Auszahlung der Einspeisevergütung. Darüber hinaus helfe ich Ihnen bei Fragen zu Vertragsanpassungen, Umstrukturierungen, Änderungen der Rechtslage und Repowering bzw. Demontage.

Einspeisevergütung
Es kommt leider vermehrt vor, dass Anlagenbetreiber die ihnen zustehende Einspeisevergütung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht erhalten. Das ist in jedem Fall ärgerlich und insbesondere bei größeren und älteren PV-Anlagen ein erheblicher finanzieller Nachteil. Dabei ist der Anspruch auf die Einspeisevergütung gesetzlich klar geregelt.
In diesem Bereich kann ich für Sie prüfen, ob alle Voraussetzungen für Ihren Zahlungsanspruch erfüllt sind und in welchem Umfang der Zahlungsverzug besteht. Darüber hinaus kann ich das Forderungsmanagement übernehmen und Ihren Zahlungsanspruch durchsetzen. Bei Bedarf übernehme ich auch die fortlaufende Überwachung der Zahlungseingänge und die gegebenenfalls nötige Zwangsvollstreckung.
Jahresabrechnung
Aktuell ist immer wieder zu beobachten, dass einige Netzbetreiber die Jahresabrechnungen für den eingespeisten Strom zu spät und oft auch falsch erstellen. Daraus resultieren häufig falsche und für den Anlagenbetreiber nachteilige Abschlagszahlungen. Unter anderem werden oftmals unzulässige Sanktionierungen einbezogen, oder die Abschläge werden nicht auf das ganze Jahr verteilt, sondern nur auf die Monate nach Erstellung der Jahresabrechnung.
Sie können Ihre Jahresabrechnung gerne von mir überprüfen lassen und bei Fehlern kann ich Sie dabei unterstützen, gegen die Rechtsverletzung vorzugehen.


Sachmängel
Im Laufe der langen Betriebsphase einer PV-Anlage kann es dazu kommen, dass Mängel an den installierten Bauteilen auftreten. Gerade in den Zeiten in denen große Zubauzahlen realisiert werden, kann es dazu kommen, dass minderwertige Bauteile verbaut werden. Viele Sachmängel können im Rahmen der Gewehrleistung, einer Garantie oder über die Leistung einer Versicherung behoben werden. Wenn allerdings z.B. die Versicherung, der Solarteur oder der Hersteller bzw. Händler der Verpflichtung nicht nachkommt, so entstehen dem Anlagenbetreiber erhebliche Kosten. Die Anlage produziert im schlimmsten Fall keinen Strom und die Reparatur ist meist aufwendig und teuer.
Ich berate Sie bei einem Sachmangel und unterstütze Sie dabei ihre Rechte durchzusetzen, damit ihre PV-Anlage schnell wieder planmäßig funktioniert.
Baumängel
Gerade in Zeiten mit hohen Zubauzahlen kommt es immer öfter zu mangelhaften Installationen. Im besten Fall werden die Mängel bereits in der Bauphase festgestellt und behoben. Wenn der Fehler allerdings erst in der Betriebsphase auffällt, sind die Verantwortlichen oft nicht mehr greifbar. Der Anlagenbetreiber sieht sich erheblichen Kosten für die Reparatur gegenüber und im schlimmsten Fall produziert die Anlage in dieser Zeit keinen Strom.
Ich berate Sie bei Installationsmängeln und unterstütze Sie dabei ihre Rechte durchzusetzen, damit Ihre PV-Anlage schnell wieder planmäßig funktioniert.


Vertragsanpassung
Im Laufe der langen Betriebszeiten von PV-Anlagen werden gelegentlich Vertragsanpassungen nötig. Ursachen dafür können sein, dass der Betreiber oder der Eigentümer wechselt, der Strom anders vermarktet werden soll, die Rechtslage geändert wird oder sich ein zugrundeliegendes Pacht- oder Mietverhältnis ändert.
Ich stehe Ihnen bei Vertragsanpassungen gerne zur Seite.
Umstrukturierung
Während der Betriebsphase kann es zu Umstrukturierungen auf der Betreiberseite kommen. Dabei handelt es sich meist um Betreiberwechsel im Zuge eines Verkaufs der PV-Anlage oder einer Umfirmierung der Betreibergesellschaft.
Ich berate und vertrete Sie gerne bei der Umstrukturierung Ihres PV-Projekts.


Änderung der Rechtslage
Die Erneuerbaren Energien sind Gegenstand einer lebhaften politischen und gesellschaftlichen Debatte. Daher ist auch die Photovoltaik als Teilbereich der erneuerbaren Energien von ständigen Gesetzesänderungen betroffen. Wenn diese Gesetzesänderungen auch den Betrieb von Bestandsanlagen betreffen, dann ist es für Anlagenbetreiber an der Zeit sich mit der neuen Rechtslage auseinander zu setzen.
Ich berate Sie gern zu den relevanten Änderungen der Rechtslage in Ihrem Einzelfall.
Repowering
Durch die lange Betriebsphase kommt es dazu, dass die technische Entwicklung in der PV-Branche so weit voranschreitet, dass Repowering-Maßnahmen sinnvoll sein können. Dabei stellen sich schnell juristische Fragen im Hinblick auf die Einspeisevergütung, die zugrundeliegenden Verträge mit Dritten (z.B. Verpächter/Vermieter), die Umstrukturierung von Betreibergesellschaften, die steuerliche Betrachtung und viele mehr.
Ich berate Sie gerne zu alles juristischen Fragen rund um Ihre Repowering-Maßnahme.


Demontage
Am Ende der Betriebsphase steht die Demontage der PV-Anlage. Wenn dieser Aspekt in der Planungsphase nicht hinreichend berücksichtigt wurde, kommt es hier schnell zu juristischen Fragen.
Ich berate Sie gern bei der Demontage Ihrer PV-Anlage.