Julian Augustin Arendt

Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Photovoltaikanlagen

Nach dem Abitur 2012 in Dresden, absolvierte Julian Augustin Arendt sein Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. 2019 kehrte er in seine Heimatstadt zurück und schloss 2022 erfolgreich sein zweites Staatsexamen am Landgericht Dresden ab.

Seine Begeisterung für erneuerbare Energien ließen ihn nicht nur juristisch, sondern auch handwerklich in die Materie eintauchen und parallel zum Zweiten Examen im Nebenerwerb Photovoltaikanlagen montieren. Nach Abschluss des Referendariats arbeitete er zwei Jahre als Syndikusrechtsanwalt bei einem mittelständischen Unternehmen, das seit 20 Jahren schlüsselfertige Photovoltaikanlagen realisiert. Hierbei wurde ihm bewusst, wie groß der Beratungsbedarf bei Anlagenbetreibern ist. Aus dieser Erkenntnis heraus gründete er seine eigene Kanzlei.

Seine praktische Erfahrung, gepaart mit seinem juristischen Wissen, machen ihn zu einem einzigartigen Ansprechpartner für alle Fragen rund um PV-Anlagen. Als Spezialist für Photovoltaikrecht konzentriert sich Julian Arendt ausschließlich auf dieses Rechtsgebiet. Dadurch gewährleistet er Ihnen eine umfassende und stets aktuelle Beratung. Seine langjährige Erfahrung in der Solarbranche ermöglicht es ihm, komplexe Sachverhalte schnell zu erfassen und Ihnen praxisorientierte Lösungen anzubieten.

In seiner Arbeit mit Mandanten legt Julian Arendt großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Sein Ziel ist es, dass seine Mandanten ihre PV-Projekte entspannt genießen können. Mit seiner umfassenden Expertise in allen Bereichen der Photovoltaikbranche steht er Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite.

In seiner Freizeit findet Julian Arendt Ausgleich beim Angeln und Wandern mit seiner Familie. Sein ehrenamtliches Engagement bei der Freiwilligen Feuerwehr zeigt sein soziales Bewusstsein und seine Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.

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Ziele der Kanzlei

Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. – § 2 S. 1 EEG 2023

Ganz im Sinne der vom Gesetzgeber vorgegebenen Ausbauziele im Bereich der erneuerbaren Energien hat sich die Kanzlei darauf spezialisiert, Errichter und Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien bei ihren Projekten zu unterstützen. Dabei wird vorerst der Schwerpunkt auf Photovoltaikanlagen und damit verbundene Anlagen, wie z.B. Speicher und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, gelegt.

Es ist das Ziel eine auf den Lebenssachverhalt zugeschnittene Rechtsdienstleistung leicht und schnell zugänglich zu machen. Dazu wird auf moderne Kanzleistrukturen und ein konsequent digitales Konzept gesetzt. Daneben ist bei Bedarf auch weiterhin ein konventioneller Mandantenkontakt möglich.

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